Im Erbrecht sind insbesondere Fälle der gesetzlichen Erbfolge oder derjenigen aufgrund letztwilliger Verfügung (Testament bzw. Erbvertrag) zu klären. Die Rechtsverhältnisse in Erbengemeinschaften (gemeinschaftliche Verwaltung, gesamtschuldnerische Haftung, Auseinandersetzung) sind zu prüfen. Vermächtnisse, Auflagen, Vor- und Nacherbfolge, Ersatzerbenstellung oder Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche spielen häufig eine Rolle.

Wir machen für unsere Mandanten insbesondere erbrechtliche Ansprüche geltend, führen die gerichtliche und außergerichtliche Korrespondenz und erarbeiten Formulierungsvorschläge für Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten oder Patienten- sowie Betreuungsverfügungen. Ebenso sind wir tätig, wenn Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder Unternehmensnachfolge erforderlich sind.