Das Immobilienrecht umfasst das Recht der unbeweglichen Sachen, insbesondere der Grundstücke. Es regelt die Rechte und Pflichten eines Eigentümers vom Erwerb bis hin zur Belastung oder Veräußerung eines Grundstückes oder einer gleichgestellten Sache. Anwälte unserer Kanzlei entwerfen hierbei die erforderlichen Verträge, wie zum Beispiel eine Vereinbarung zwischen Nachbarn zur gemeinsamen Benutzung einer Abwasserableitung. Ferner beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, exemplarisch bei der Abwehr von nachbarrechtlichen Störungen oder der Löschung einer Grundschuld.