Das Mietrecht umfasst sämtliche Ansprüche der Mieter und Vermieter aus Verträgen zur Überlassung von Wohnraum, Gewerbeobjekten oder sonstigen Sachen. Anwälte unserer Kanzlei beraten auch gern schon im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung. Ferner setzten wir Ansprüche aus Mietverträgen außergerichtlich und gerichtlich durch, z.B. im Bereich der Mietmängel, Nebenkostenabrechnung, Kautionsrückerstattung oder aber bei Mietrückständen sowie nicht ordnungsgemäßer Nutzung überlassener Mieträume. Darüber hinaus erstellen wir Abmahnungen oder Kündigungen und begleiten unsere Mandanten bei der Aufhebung ihres Mietvertrages.