Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere sämtliche Bußgeldangelegenheiten aus dem Bereich des Verkehrsrechts, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen, Probleme der Ladungssicherung sowie Lenkzeitüber- und Ruhezeitunterschreitungen. Günstig ist es dabei, wenn die Bevollmächtigung einer unserer Anwälte bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens erfolgt, insbesondere wegen der zu beachtenden Verjährungsfrist und weil schon möglichst frühzeitig geprüft werden sollte, welche Einwände gegen den erhobenen Vorwurf (z.B. Bestreiten der Fahrereigenschaft, Überprüfung des Messergebnisses durch einen Gutachter oder Umwandlung des Fahrverbotes in eine höhere Geldbuße) in Betracht gezogen werden können. Bei entsprechender Notwendigkeit übernimmt der beauftragte Anwalt auch die Verteidigung im späteren Bußgeld- und/oder Rechtsbeschwerdeverfahren, wobei er – nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtschutzversicherer – die erforderlichen Beweisanträge stellen und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten einholen wird.