Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums und regelt die Rechte des Urhebers, z.B. zur Verwertung, Verbreitung, Vorführung oder Wiedergabe seines literarischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder technischen Werkes. Gern begleiten wir unsere Mandanten durch entsprechende Beratung, Interessenvertretung und Vertragsgestaltung bis hin zur Eintragung einer Schutzmarke. Problematisch kann im Anwendungsbereich des geistigen Eigentums vor allem auch die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen sein, z.B. bei der Softwareentwicklung, Werbegestaltung, Produktentwicklung oder aber der technischen Konzeption.