Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen das:

  • Verkehrszivilrecht (z.B. Probleme bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, bei Streitigkeiten nach einem Fahrzeugkauf oder dem Abschluss eines Leasingvertrages bzw. im Ergebnis einer Kraftfahrzeugreparatur sowie bei Angelegenheiten des fahrzeugbezogenen Versicherungsrechts);
  • Verkehrsstrafrecht (z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die Trunkenheit im Verkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, die fahrlässige Körperverletzung oder aber die fahrlässige Tötung);
  • Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen, Probleme der Ladungssicherung sowie Lenkzeitüber- und Ruhezeitunterschreitungen);
  • Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Probleme bei der Erteilung und dem Entzug der Fahrerlaubnis, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage sowie die Folgen des behördlichen Abschleppens von Kraftfahrzeugen).

Durch die Anwälte unserer Kanzlei wird insofern eine umfassende Interessenvertretung angeboten und zwar sowohl außergerichtlich (z.B. das Führen der Korrespondenz mit den zuständigen Versicherungsgesellschaften, den unfallaufnehmenden Polizeibehörden, den Reparaturbetrieben, den zuständigen Staatsanwaltschaften und den Verwaltungsbehörden), als auch im gerichtlichen Verfahren (z.B. die Interessenvertretung für Kläger oder Beklagte eines Zivilprozesses, die Verteidigung der Be- und Angeschuldigten sowie der Angeklagten im strafrechtlichen Bereich und die Vertretung der Betroffenen eines Verkehrsordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahrens).