Unser Tätigkeitsspektrum umfasst die Rechtsberatung und -vertretung in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Dabei betreuen wir Privatpersonen, die z.B. Ansprüche gegenüber einem Hoheitsträger geltend machen, etwa die Bewilligung einer Baugenehmigung, einer Gewerbeerlaubnis oder eines Studienplatzes und die Gewährung von BAföG-Leistungen. Zum Verwaltungsrecht gehören weiterhin das Denkmalschutzrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Schulrecht.

Ferner vertreten wir Hoheitsträger, etwa im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln oder im Bereich der Kommunalabgaben, zum Beispiel, wenn es um die Frage der Zulässigkeit von Erschließungsbeiträgen oder von Gebühren geht. Die Erstellung von Satzungen wird dabei ebenfalls von unserer Kanzlei geleistet. Im Bereich des Beamtenrechts klären wir Fragen zur Versetzung, zur Pensionierung oder zur Beihilfefähigkeit von Gesundheitsaufwendungen.