Dieser Bereich beschreibt eine Form des Eigentums an einer Wohnung und unterliegt zum einen den Vorschriften nach dem BGB und zum anderen auch zahlreichen Sondervorschriften. Das Wohnungseigentum muss zunächst wirksam begründet werden, wobei sich die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten nach den Vorschriften zum Schutz des Eigentums und gegenüber den Miteigentümern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den jeweiligen Vereinbarungen richten.

Wir erstellen die erforderlichen Verträge und setzen die Rechte unserer Mandaten gegen Dritte oder Miteigentümer durch, wozu beispielsweise die Anfechtungsklage auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört.